FREIE WÄHLER WMK

Kreisausschuss

-beantragt von Andreas Hölzel, Fraktionsvorsitzender-

Sehr geehrter Herr von Roeder,


ich bitte um Behandlung des nunmehr geänderten Antrages:

Der Kreistag des WMK beschließt die Resolution an die Hess. Landesregierung: Keine Zustimmung zum KHVVG ohne gravierende Änderungen des Gesetzes.

Der Kreistag des Werra-Meißner-Krieses fordert die Hess. Landesregierung auf, dem Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat nicht zuzustimmen. In einem Vermittlungsverfahren müssen als Bedingung ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke der Jahre 2022 – 2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasisfallwertes sowie Verbesse-rungen der Vorhaltefinanzierung und die Erfüllung weiterer Forderungen der Länder in der Stellung-nahme des Bundesrats zum KHVVG erfolgen.

Begründung:
Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises ist wegen der finanziellen Lage seiner Klinik Werra-Meißner sehr besorgt und muss sie als kommunaler Träger wie viele andere hessische Landkreise mittlerweile seit zwei Jahren finanziell massiv stützen, damit sie ihrer Aufgabe für die Menschen im Landkreis nachkommen kann.
So stehen allein aus dem Jahr 2023 bereits 2,4 Mill Euro aus, die inzwischen im Gesundheitsministerium angemahnt wurden und zur Liquidität der Klinik nicht zur Verfügung stehen. Die Landesbasisfallwerte fangen die seit Jahren steigenden Kosten nicht vollständig auf, es besteht eine strukturelle Unterfinan-zierung der Betriebskosten. Die Kosten-Erlös-Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 belastet die Kranken-häuser weiterhin extrem. Zwischen den Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 und den Preisstei-gerungen im selben Zeitraum liegen rund 6,4% Differenz. So betragen die Kostensteigerungen durch z.B. Inflation und Tarifsteigerungen etc. rund 13 %, doch die Erlössteigerungen betragen dagegen nur rund 6,6 %. Dieses durchschnittliche strukturelle Defizit werden die Krankenhäuser nun auch in den kommen-den Jahren mit sich herumschleppen, wenn sich politisch nichts mehr ändert.
Um die Lücke zu schließen, müsste es zu einer dauerhaften einmaligen Erhöhung der Landesbasisfall-werte kommen, so wie es die Bundesländer und die DKG auch fordern. Denn die Verhandlungen um die zukünftigen Landesbasisfallwerte können noch so erfolgreich sein: Ein Schließen der Lücke ist ohne Gesetzesänderung nicht zu erreichen.

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