FREIE WÄHLER WMK

„Änderung der Hauptsatzung § 8 Kreisausschuss“

Rede der FREIEN WÄHLER zum TOP 3) der Kreistagssitzung am 01.03.2023:

-gehalten von Lorenz Faßhauer-

Sehr geehrter Herr Vorsteher,
sehr geehrte Frau Landrätin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

als FREIE WÄHLER Fraktion hatten wir bereits damals, bei der Wahl des EKB Dr. Wallmann, beantragt, die Stelle eines Ersten Kreisbeigeordneten ehrenamtlich zu führen und die dafür anfallenden Aufgaben auf den Kreisausschuss zu verteilen.

Die gut ausgebildeten und ebenso angemessen dotierten Fachbereichsleiterinnen und -leiter sollten damit zudem mehr Verantwortung in ihrem Bereich übernehmen.

Begründung seiner Zeit war, dass der kleinste hessische Landkreis mit unter 100.000 Einwohnern die anfallenden Aufgaben neben dem Landrat auch durch ehrenamtliche Tätigkeiten erfüllen kann, um letztendlich auch Gelder einzusparen.

Dass dieses Haus unserem Antrag damals nicht zugestimmt hat, meine Damen und Herren, ist Geschichte.

Dass nun aber am heutigen Tage die Koalition aus CDU und SPD gar einen zweiten hauptamtlichen Beigeordneten im kleinsten hessischen Landkreis installieren möchte, setzt uns nicht nur in Erstaunen, sondern ist aus unserer Sicht schlicht vollkommen unnötig, überflüssig und nicht nachvollziehbar.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen forderte zum Beispiel zu einem ähnlichen Ansinnen am 18.05.2021 die Koalitionsparteien im Landkreis Gießen auf, die Installation eines weiteren hauptamtlichen Beigeordneten zu stoppen. Aus Sicht des Vereins wäre die geplante Wahl mitten in der Krise das falsche Signal.

„Die Zahl der Hauptamtlichen muss nach sachlichen Kriterien festgelegt werden und nicht nach dem Parteienproporz. Gerade in dieser Zeit, in der viele Selbstständige um Ihre Existenz bangen und Angestellte um ihre Jobs, sollte die Kommunalpolitik darauf verzichten neue Posten nach Parteibuch zu schaffen, nur um alle Koalitionspartner zufrieden zu stellen“, erklärt Joachim Papendick, der Vorsitzende des BdSt Hessens.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich seit Jahren dafür ein, eine, nach Einwohnerzahl, gestaffelte Obergrenze für die Zahl der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten wiedereinzuführen.

Diese Regelung, meine Damen und Herren, galt in Hessen bis 2010, wonach Kreise mit weniger als 120.000 Einwohnern neben dem Landrat einen weiteren hauptamtlichen Beigeordneten wählen konnten, bei über 120.000 Einwohnern neben dem Landrat zwei weitere Beigeordnete.

Aus Sicht des BdSt Hessen ist diese Anzahl an hauptamtlichen Beigeordneten absolut ausreichend. „Das Land Hessen sollte eine solche Obergrenze wiedereinführen, um solchen Plänen und Gedankenspielen von vorneherein einen Riegel vorzuschieben. Aber auch die kommunalen Mandatsträger stehen in der Verantwortung, angesichts der sich abzeichnenden Spardiskussionen, mit gutem Beispiel voranzugehen“, so Papendick.

Dies alles können Sie auf der Homepage des Bundes der Steuerzahler nachlesen, und auch Ihr heutiges Vorhaben, werte Kolleginnen und Kollegen der neuen großen Koalition, wird dort nicht unkommentiert bleiben, da bin ich mir sicher.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg leistet sich mit 300.000 Einwohnern, also mehr als drei Mal so vielen Einwohnern wie in unserem Landkreis, zwei hauptamtliche Beigeordnete, aber kein Landkreis Hessens mit unter 200.00 Einwohner hat zwei Hauptamtliche. Unser Nachbarkreis, der Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit 121.000 Einwohnern, leistet sich selbstverständlich nur einen hauptamtlichen Beigeordneten.

Um die beiden, von Ihnen geplanten hauptamtlichen Stellen überhaupt mit ausreichend Tätigkeiten ausfüllen zu können, wollen Sie diese, so wie wir Ihren Antrag verstehen, mit den Aufgaben von zwei Fachbereichsleiterstellen betrauen!?

Aber dieses, Ihr Ansinnen, stößt nicht nur bei dem kreiseigenen Personal - wie allen Fraktionen unseres Hauses schriftlich durch den Personalrat mitgeteilt wurde – auf Unverständnis. Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter brachten bisher entsprechende Ausbildungen und Erfahrungen der Behörden mit, sie wurden zu Recht, meine Damen und Herren, nicht als politische Beamte eingesetzt.

Bei der ursprünglich geplanten Wahl des EKB am 07.11.2022 hatte sich im Vorfeld als Kandidat Herr Dr. Kanzow überzeugend vorgestellt, den die Fraktion der FREIEN WÄHLER damals unterstützte und der seine Aufgaben mit Sicherheit gut erfüllen würde.

Verstehen Sie mich daher nicht falsch: Meine Fraktion ist von ihm weiterhin überzeugt, aber zwei Hauptamtliche für den kleinen Werra-Meißner-Kreis können wir nicht mittragen.

Denn eine Personalplanung mit „Augenmaß“, wie die Kollegen der SPD und CDU noch in der KT-Sitzung im Dezember 2022 für sich beanspruchten, ist das nicht.

Auch der sorgsame Umgang mit dem Geld unserer Bürger sollte nicht zu einer „Phrase“ werden, nur weil sich die neue Koalition in Ihrem internen Vertrag darauf verständigt hat, je eine Stelle als hauptamtliche und gleichberechtigte Kreisbeigeordnete für SPD und CDU zu schaffen.

So kostet uns ein geplanter zweiter Hauptamtlicher Beigeordneter in seinen gewählten 6 Jahren 1,5 Mill Euro an Personal- und Nebenkostenkosten, wie wir durch eine Anfrage der Grünen heute erfahren. Hinzu kommen meiner Meinung nach noch die Folgekosten in nicht absehbarer Höhe durch die Pensionsansprüche über viele Jahre, die nicht berechenbar sind, und damit nicht unerheblich sein dürften.

Bei der Verabschiedung des Haushaltes 2023 am 14. Dez. 2022 wurden vier von der Verwaltung vorgelegte Stellen des Stellenplanes 2023 von der Mehrheit dieses Kreistages nicht genehmigt.

Auszüge der Begründung zur Ablehnung - vorgetragen von Herrn Jeanrond - möchte ich auszugsweise laut Protokoll vom 14.12.22 wiedergeben:
„Problematisch sieht er – Herr Jeanrond - zudem den vorgesehenen Aufwuchs im Stellenplan, der den Kreishaushalt erheblich belasten wird. Er dankt ausdrücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für deren Arbeit und Engagement und teilt mit, dass auch künftig beim Vorliegen neuer Aufgaben weitere Stellen geschaffen werden müssen. Gleichwohl mahnt er eine Personalpolitik mit Augenmaß an und erklärt, dass Neueinstellungen auch finanzierbar bleiben müssen. Wird durch eine Personalaufstockung eine Erhöhung der Kreisumlage erforderlich, sieht er die Gefahr, dass dies auch die Städte und Gemeinden über Gebühr belasten könnte….“ Abg. Brückmann (CDU) erklärte zum Haushaltsplan “… dass sich trotz der schwierigen und herausfordernden Zeiten die Einnahmesituation des Kreises noch überraschend positiv darstellt. Allerdings mahnt er an, dass diese Situation nicht so bleiben wird und der Kreis gut beraten ist, bei jeder Entscheidung die Folgekosten zu bedenken. Dies ist insbesondere mit Blick auf dem vorgesehenen Aufwuchs der Stellen abzuwägen. Er teilt mit, dass die CDU-Kreistagfraktion vor diesem Hintergrund den Antrag zur Streichung von Stellen für das Jahr 2023 auch mittragen wird und die Situation im Lichte des Haushaltsplanes 2024 dann nochmals neu zu bewerten sein wird….“

Mit Ihren damaligen Argumenten gesprochen, dürfen Sie Ihrem eigenen Antrag auf Satzungsänderung hin zu zwei Hauptamtlichen, gar nicht zustimmen.

Wir werden und können Ihrem Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, auf Änderung der Hauptsatzung hin zu einem zweiten Hauptamtlichen Beigeordneten, sowohl aus Sach- und Vernunftgründen, wie auch aus Kostengründen daher nicht zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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